Allein der Gang zum Rechtsanwalt fällt nicht leicht, die Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens ist so komplex geworden, dass sich der einzelne Bürger im Paragraphen-Dschungel nicht mehr alleine zurechtfindet.
Oft kennt er nicht einmal die Ansprüche, die ihm zustehen.
Hier ist die Hilfe eines unabhängigen Beraters und Interessenvertreters nötig.
Sprechen Sie mich an,
– je früher desto besser –
schildern Sie Ihre Situation und ich erläutere Ihnen gerne die zu erwartenden Auswirkungen und helfe eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Nach einer Analyse des geschilderten Sachverhalts und einer gründlichen Prüfung der Rechtslage lege ich Ihnen zunächst die Risiken und Erfolgsaussichten eines zu führenden Rechtstreits oder einer anderweitigen Auseinandersetzung dar, ehe ich Sie in einem gerichtlichen Verfahren vertrete.
Effektiver Rechtsschutz ist verfassungsrechtlich garantiert, daher auch die besondere Stellung der zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen.
Ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet und darüber hinaus für meine berufliche Tätigkeit haftpflichtversichert.
Sind Sie der Auffassung, Ihnen könnte auf Grund Ihres geringen Einkommens Prozesskostenhilfe zustehen, bringen Sie nicht nur die Unterlagen zu Ihrem Fall mit, sondern auch Belege über Ihre Einkünfte und wiederkehrenden Ausgaben. Ich werde prüfen, ob eine Beantragung von Prozesskostenhilfe im gerichtlichen Verfahren Erfolg verspricht, ggf steht Ihnen aussergerichtlich Beratungshilfe zu.