In Deutschland ist die Höhe der Anwaltsgebühren seit dem 01.07.2004 gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe der darin enthaltenen Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Gegenstands- bzw. Streitwert der Angelegenheit. Eine Abweichung von dieser Gebührenordnung ist grundsetzlich möglich, bedarf jedoch einer schriftlichen Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant.
Die Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren des RVG ist nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt. Unzulässig ist die Vereinbarung von Erfolgshonoraren.
Die Berechnung der Honorare nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert kann indes auf beiden Seiten zu unbefriedigenden Ergebnissen führen. Deshalb biete ich Ihnen auch die Möglichkeit der Abrechnung auf Grundlage eines zuvor vereinbarten Stundenhonorars oder einer festen Pauschale an.
Pauschalhonorare kommen in der Regel in den Fällen in Betracht, in denen aus meiner Sicht der voraussichtliche Arbeits- und Zeitaufwand abschätzbar ist. Selbstverständlich kalkuliere ich für Sie vor jedem Prozessbeginn das Kostenrisiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung, um Ihnen Überraschungen zu ersparen. Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, wickele ich selbstverständlich die Korrespondenz für Sie ab.
Sprechen Sie mich an, ich erläutere Ihnen gerne die zu erwartenden Beratungskosten und helfe eine zufriedenstellende Lösung zu finden.